DILV
Rechtsbeistand für die Diaspora
Avocat pentru români din diaspora
Rechtsbeistand in Rumänien, ohne dass Sie zurückkehren müssen
Wenn Sie außerhalb Rumäniens wohnen und ein rechtliches Problem im Land haben – sei es eine Erbschaft, eine zu verkaufende Immobilie, ein Gerichtsverfahren oder eine behördliche Angelegenheit –, müssen Sie nicht für jeden Schritt des Verfahrens zurückkehren. Die Anwaltskanzlei Dîlv Alexandru Paul bietet rumänischen Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ausland eine umfassende Vertretung in Rumänien, mit Online-Beratung und Kommunikation auf Rumänisch oder in international gebräuchlichen Sprachen.
Häufige Situationen, in denen Rumänen im Ausland einen Anwalt in Rumänien benötigen
Erbschaft und Nachlass
Einer der häufigsten Gründe, warum Rumänen im Ausland einen Anwalt in Rumänien kontaktieren. Wenn ein Elternteil oder ein Verwandter verstorben ist und Vermögen in Rumänien hinterlassen hat, muss das Nachlassverfahren in Rumänien eröffnet und abgeschlossen werden, unabhängig davon, wo Sie wohnen. Wir gewährleisten eine umfassende Vertretung durch Vollmacht, von der Eröffnung des Verfahrens bis zur Eintragung der Rechte im Grundbuch.
Verkauf oder Verwaltung einer Immobilie in Rumänien
Wenn Sie eine Immobilie in Rumänien besitzen, die Sie verkaufen, vermieten oder verwalten möchten, müssen Sie nicht bei jeder Transaktion persönlich anwesend sein. Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht, die Sie bei einem Konsulat oder Notar in Ihrem Wohnsitzland ausstellen lassen, vertritt Sie unsere Kanzlei umfassend in Rumänien.
Scheidung mit internationalem Bezug
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner Ihren Wohnsitz außerhalb Rumäniens haben, unterliegt die Scheidung den Vorschriften des internationalen Privatrechts hinsichtlich der Bestimmung des zuständigen Gerichts, des anwendbaren Rechts und der Anerkennung des Urteils. Wir bieten Ihnen Rechtsbeistand in all diesen Belangen.
Strafverfahren in Rumänien
Wenn Sie in Rumänien als Verdächtiger, Beschuldigter oder Geschädigter in ein Strafverfahren verwickelt sind, können Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen, ohne persönlich bei den Vernehmungen anwesend sein zu müssen, es sei denn, Ihre Anwesenheit ist gesetzlich vorgeschrieben.
Einziehung von Ansprüchen oder Forderungen
Nicht gezahlte Löhne von einem ehemaligen rumänischen Arbeitgeber, Entschädigungen aus einem Unfall sowie die Rückerstattung von Beträgen können alle durch rechtliche Vertretung ohne persönliche Anwesenheit eingezogen werden.
Urkunden und Vollmachten
Wenn Sie eine beglaubigte Vollmacht benötigen, um jemanden in Rumänien zu bevollmächtigen, kann diese beim rumänischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland beglaubigt werden. Wir erstellen die Vollmacht in der rechtlich korrekten Form und kümmern uns um den gesamten Prozess.
Zusammenarbeit
Wie funktioniert die Zusammenarbeit aus der Ferne?
Die Erstberatung findet online statt – per Video oder Telefon – je nach Wunsch auf Rumänisch oder Englisch. Nach der Beratung legen wir fest, welche Unterlagen erforderlich sind, wie diese übermittelt werden und welche Schritte als Nächstes folgen. Die Kommunikation während der gesamten Bearbeitung erfolgt über die vom Kunden bevorzugten Kanäle: E-Mail, WhatsApp oder Videoanruf.
Eine physische Anwesenheit in Rumänien ist nur in Ausnahmefällen erforderlich, wenn das Gesetz die persönliche Anwesenheit vorschreibt. In allen anderen Fällen deckt die notariell beglaubigte Vollmacht die Vertretung vollständig ab.
Sprachen, in denen wir die Kommunikation gewährleisten
Rumänisch · Englisch
Buchen Sie eine Beratung
Wohnen Sie außerhalb Rumäniens und haben Sie ein rechtliches Problem im Land? Schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie einen Online-Termin.
Montag–Freitag · einschließlich Online-Beratung für Kunden außerhalb des Landkreises oder aus dem Ausland
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Kann ich eine Vollmacht erteilen, ohne nach Rumänien zu kommen?
Ja. Die Vollmacht muss beim rumänischen Konsulat im Wohnsitzland oder bei einem örtlichen Notar beglaubigt und anschließend mit einer Apostille versehen werden. Die Kanzlei verfasst den Text der Vollmacht in der rechtlich korrekten Form und koordiniert den gesamten Prozess mit dem Mandanten.
Was passiert mit dem Erbe, wenn ich nicht nach Rumänien zurückkehre?
Wenn Sie kein Nachlassverfahren einleiten, verbleiben die Vermögenswerte im Miteigentum und können weder veräußert noch auf die Erben eingetragen werden. Das Nachlassverfahren kann vollständig durch einen Bevollmächtigten abgewickelt werden; eine persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich.
Werden gerichtliche Entscheidungen aus Rumänien in dem Land anerkannt, in dem ich wohne?
Das hängt vom jeweiligen Land und der Art des Urteils ab. Innerhalb der Europäischen Union werden zivil- und handelsrechtliche Urteile auf der Grundlage europäischer Verordnungen automatisch anerkannt. Wir bieten auch rechtliche Unterstützung beim Anerkennungsverfahren im Ausland an.
Kann ich in Rumänien strafrechtlich verfolgt werden, wenn ich in einem anderen Land wohne?
Ja. Ein Wohnsitz im Ausland verhindert nicht die Einleitung eines Strafverfahrens in Rumänien. Die Vorladung kann über das Konsulat oder auf andere, in internationalen Verträgen vorgesehene Wege erfolgen. Es wird empfohlen, sich unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort durch einen Anwalt in Rumänien vertreten zu lassen.
