DILV
Familienrecht
Anwalt für Familienrecht
Scheidung und Schutz der Rechte in der Familie
Familienstreitigkeiten gehören zu den emotional schwierigsten und haben zugleich die größten praktischen Auswirkungen – auf die Wohnung, die Kinder und das Vermögen. Wir gewährleisten eine diskrete und gewissenhafte Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten, wobei wir den Schwerpunkt auf klare Lösungen und den Schutz der Interessen unserer Mandanten legen; sind Kinder betroffen, steht der Schutz des Kindeswohls im Vordergrund.
Welche familienrechtlichen Fälle übernehmen wir?
Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen
Der schnellste Weg, wenn beide Ehepartner mit der Auflösung der Ehe und den damit verbundenen Bedingungen einverstanden sind. Dies kann vor einem Notar (ohne minderjährige Kinder oder mit vollständiger Einigung bezüglich der Kinder) oder vor Gericht erfolgen. Dauer: einige Wochen.
Scheidungsgrund: Verschulden
Wenn einer der Ehepartner der Scheidung widerspricht oder keine Einigung über die Bedingungen, den Wohnort des Kindes, die Aufteilung des Vermögens und den Unterhalt erzielt werden kann, prüft das Gericht das Verschulden und legt die Bedingungen für die Auflösung der Ehe fest. Wir vertreten den Mandanten während des gesamten Verfahrens, einschließlich der vorgerichtlichen Verhandlungen, die die Dauer des Verfahrens erheblich verkürzen können.
Scheidung mit internationalem Bezug
Ehepartner mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, im Ausland geschlossene Ehen, Vermögenswerte in mehreren Ländern oder ein Ehepartner mit Wohnsitz außerhalb Rumäniens. Internationale Fälle erfordern die Anwendung des internationalen Privatrechts und die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten aus anderen Rechtsordnungen, wenn es die Situation erfordert.
Festlegung des Wohnsitzes des Kindes
Das Gericht entscheidet, bei welchem Elternteil das Kind nach der Scheidung leben soll, wobei es das Wohl des Kindes, das Alter, das Lebensumfeld, die emotionale Bindung und die Stabilität berücksichtigt. Wir vertreten sowohl den Elternteil, der das Sorgerecht beantragt, als auch denjenigen, der eine ungünstige Entscheidung anficht.
Gemeinsames und alleiniges Sorgerecht
In der Regel üben beide Elternteile nach der Scheidung gemeinsam das Sorgerecht aus. Das alleinige Sorgerecht wird in Ausnahmefällen – wie Verlassenheit, Gewalt oder Unfähigkeit – gewährt. Wir übernehmen die Vertretung in beiden Fällen.
Änderung der Maßnahmen in Bezug auf den Minderjährigen
Die Lebensumstände ändern sich nach einer Scheidung, einer Wiederverheiratung, bei gesundheitlichen Problemen oder einer Veränderung der finanziellen Situation. Jede Änderung der vom Gericht festgelegten Bedingungen erfordert einen neuen Gerichtsbeschluss. Wir erstellen und vertreten Anträge auf Änderung.
Besuchsprogramm
Festlegung und Einhaltung des Besuchsplans für den Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt. Wenn ein Elternteil die Besuche des anderen wiederholt behindert, gibt es rechtliche Möglichkeiten, einzugreifen.
Unterhalt
Festsetzung, Änderung und Durchsetzung der Unterhaltspflicht, sowohl für minderjährige Kinder als auch in anderen im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Fällen. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann die Nichtzahlung Sanktionen nach sich ziehen, einschließlich strafrechtlicher Maßnahmen. Wir sorgen sowohl für die Festsetzung eines angemessenen Betrags als auch für die Zwangsvollstreckung des ausstehenden Unterhalts.
Schutzanordnung
Opfer häuslicher Gewalt können eine einstweilige Schutzanordnung beantragen, die von der Polizei im Eilverfahren erlassen wird, oder eine gerichtliche Schutzanordnung. Die Anordnung kann dem Täter untersagen, sich dem Opfer zu nähern, die Wohnung zu betreten oder Kontakt mit ihm aufzunehmen. Wir bieten in solchen Fällen dringende Rechtshilfe an.
Zuwiesung der Zivilklage
Opfer häuslicher Gewalt können im Rahmen des Strafverfahrens oder durch eine separate Zivilklage Schadenersatz für immaterielle und materielle Schäden geltend machen.
Aufteilung des gemeinsamen Vermögens
Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens: Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge, Unternehmensbeteiligungen. Wenn sich die Ehegatten über die Aufteilung nicht einigen können, entscheidet das Gericht. Wir sorgen für eine korrekte Bewertung des zu teilenden Vermögens und vertreten Sie im gerichtlichen Teilungsverfahren.
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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Ab welchem Alter kann ein Kind entscheiden, bei welchem Elternteil es leben möchte?
Das Gericht hört die Meinung des Kindes an, das das 10. Lebensjahr vollendet hat, doch die endgültige Entscheidung liegt beim Richter, der das Wohl des Kindes abwägt. Die Meinung des Kindes ist ein wichtiger, aber kein ausschlaggebender Faktor.
Kann der Unterhalt geändert werden, nachdem er festgesetzt wurde?
Ja, wenn sich die Umstände, das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, die Bedürfnisse des Kindes oder die finanzielle Lage des Elternteils, bei dem das Kind lebt, geändert haben. In diesem Fall ist beim Gericht ein Antrag auf Änderung zu stellen.
Was passiert, wenn der ehemalige Ehemann den vom Gericht festgelegten Besuchsplan nicht einhält?
Die Nichteinhaltung des Besuchsplans kann mit einer Ordnungsstrafe geahndet werden und bei wiederholten Verstößen Anlass für eine Änderung der Maßnahmen in Bezug auf den Minderjährigen geben.
Kann ich mich scheiden lassen, wenn mein Mann im Ausland ist?
Ja. Wenn der Ehemann keinen bekannten Wohnsitz in Rumänien hat, gibt es spezielle Zustellungsverfahren. Wenn er mit der Scheidung einverstanden ist, kann er eine beim Konsulat oder Notar beglaubigte Vollmacht unterzeichnen.
